*Die Förderung aus dem E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung in Höhe von bis zu 6.000 € unterliegt den
Bedingungen, die vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit festgelegt werden. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der staatlichen Genehmigung und Verfügbarkeit. Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026. Togg ist nicht für die Prüfung der Förderberechtigung von Kunden verantwortlich und übernimmt keine Haftung für die Durchführung des Programms.
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